Zutrittsrechte und Mitgliederwerbung der Gewerkschaft im Betrieb
26 März 2018
Der Schutz der Koalitionsfreiheit erfasst neben Tarifabschlüssen und Arbeitskampf die Werbung von Mitgliedern, von deren Zahl Bestand und Durchsetzungskraft einer Gewerkschaft abhängen. Gewerkschaften haben jedoch kein generelles Zutrittsrecht zum Betrieb. Auch Mitgliederwerbung von Gewerkschaften im Betrieb müssen Arbeitgeber keineswegs ausnahmslos dulden. Mit den Regelungen zu Zutrittsrecht und Mitgliederwerbung setzt sich Jutta Heidisch auseinander. Lesen Sie hier mehr >>.
Jutta Heidisch, Human Resources Manager, 26.03.2018