Zur markenmäßigen Benutzung der Bezeichnung einer Open-Source Software
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20 Juli 2012
Das OLG Düsseldorf hatte in einer früheren Entscheidung einer Open-Source-Software-Lizenz keinen markenrechtlichen Gehalt beigemessen; im Urteil vom 24.04.2012 - I-20 U 176/11 wird nun die Reichweite einer nicht markenmäßigen Benutzung bei allgemein zulässiger, beschreibender Verwendung betont.
Der vollständige Artikel "Bezeichnung einer Open-Source-Software ist regelmäßig kein betrieblicher Herkunftshinweis" ist beispielsweise über den Verlag C.H.Beck bzw. die Datenbank "beck-online" erhältlich.
Dr. Jens Matthes, GRUR-Prax 2012, S. 324.