Skip to content

Rechteüberlassung im Ausland – Bleibt es nun doch bei einer Quellensteuerpflicht?

BMF vollzieht erneute Kehrtwende im RegE v. 20.01.2021 und will beschränkte Steuerpflicht beibehalten.

Die Behandlung von Lizenzeinnahmen in Deutschland aus Lizenzverträgen zwischen ausländischen Gesellschaften bei bloßer inländischer Registrierung des überlassenen Rechts sorgt seit Monaten für große Verunsicherung bei Unternehmen. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Während das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Abkehr zu seinem Schreiben vom 06.11.2020 nur wenig später im Referentenentwurf (RefE) v. 19.11.20201 zum Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) vorschlug, die beschränkte Steuerpflicht in diesen Fällen im Gesetz zu streichen (wir hatten dazu in unserem Beitrag vom 30.11.2020 berichtet), liegt nun der überarbeitete Regierungsentwurf (RegE) v. 20.01.20212 vor, in dem die vorgesehene Streichung der beschränkten Steuerpflicht wieder entfernt wurde. Allerdings will die Finanzverwaltung mittels eines neuerlichen Verwaltungsschreibens v. 11.02.2021 Erleichterungen für bestimmte DBA-Fälle schaffen. Das letzte Wort scheint in dieser Sache allerdings noch nicht gesprochen zu sein.

1 Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugssteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer v. 19. November 2020.
2 Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugssteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer v. 20. Januar 2021.

Weitere relevante Expertise