Newsletter für die Aktiengesellschaft
Ansprechpartner
13 Oktober 2017
Highlights
BGH zur Geltendmachung des Deckungsanspruchs einer D&O-Versicherung durch die Versicherungsnehmerin
Der BGH hat entschieden, dass ein D&O-Versicherer unmittelbar durch die versicherungsnehmende Gesellschaft auf Deckung in Anspruch genommen werden kann, und zwar trotz einer abweichenden Regelung in § 8.1 der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen (AVB-O HV 40/07)“, wonach an sich eine Inanspruchnahme nur durch die versicherten Vorstandsmitglieder erfolgen kann.
EuGH zur Zusammensetzung des mitbestimmten Aufsichtsrats in multinationalen Konzernen vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit
Der EuGH hat in der Rechtssache Erzberger bestätigt, dass die Auslegung der Mitbestimmungsregelungen durch die deutschen Gerichte mit der unionsrechtlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV) und dem allgemeinen Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV) vereinbar ist.
OLG Frankfurt a.M. zur Unternehmensbewertung anhand des Net Asset Value bei Immobiliengesellschaften
Das OLG Frankfurt a.M. hat die Unternehmensbewertung anhand des Net Asset Value (NAV) für Immobiliengesellschaften unter engen Voraussetzungen anerkannt.
OLG Frankfurt a.M. zur unverzüglichen Veröffentlichung eines Tagesordnungs-Ergänzungsverlangens
Das OLG Frankfurt a.M. hat entscheiden, dass die Veröffentlichung eines Ergänzungsverlangens einer Mehrheitsaktionärin zur Tagesordnung unverzüglich, jedoch nicht zwingend vor Ablauf des Record Date, erfolgen muss.
Zum aktuellen Newsletter für die Aktiengesellschaft (3. Quartal 2017) geht es hier.