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Newsletter für die Aktiengesellschaft - 2. Quartal 2021

Aktuelle Rechtsprechung und relevante Neuerungen

Highlights

LG Frankfurt a.M. zur Beschlussanfechtung wegen virtuell durchgeführter Hauptversammlung

Das LG Frankfurt a.M. hatte über eine Anfechtungsklage gegen Entlastungs- und Wahlbeschlüsse im Rahmen einer virtuellen Hauptversammlung zu entscheiden und nahm hierin Stellung zum Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie v. 27. März 2020 (COVMG). Hierbei stellte es zunächst die Wirksamkeit des COVMG heraus und befand, dass den Vorgaben des COVMG im vorliegenden Fall entsprochen wurde.

OLG Frankfurt a.M. zur rechtmäßigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer SE nach deren Umwandlung

Das OLG Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob die Arbeitnehmer eines Unternehmens, an dem die in eine SE umgewandelte Gesellschaft eine Minderheitsbeteiligung hält, der SE zugerechnet werden können. Hierbei lehnte das Gericht eine konzernrechtliche Zurechnung ab und stellte fest, dass ein herrschender Einfluss eines Unternehmens mit einer Minderheitsbeteiligung nur angenommen werden könne, wenn die Vermutung des § 17 Abs. 2 AktG für das Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung widerlegt werde.

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 10. Juni 2021 wurde das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Aus dem FISG ergeben sich neben einer Stärkung der Finanzmarktaufsicht und einer intendierten Unabhängigkeit der Abschlussprüfer auch Änderungen im Aktiengesetz.

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) sieht Pflicht zur Akti-onärsidentifikation vor

Am 8. Juni 2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugssteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragssteuer (Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das AbzStEntModG enthält die Verpflichtung für börsennotierte Gesellschaften, Informationen über die Identität ihrer Aktionäre zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zu verlangen und die ihnen übermittelten Informationen unverzüglich an das Bundeszentralamt für Steuern elektronisch zu übermitteln.

Verkündung des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG)

Am 9. Juni 2021 wurde das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) im Bundesgesetzblatt verkündet, nachdem der Deutsche Bundestag die vom Finanzausschuss vorgeschlagene Fassung am 6. Mai 2021 beschlossen hatte.