Neues ESG-Reporting für Unternehmen
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Brüsseler Bürokratiemonster oder Anlass zur Umsetzung moderner (HR-)Konzepte? Das Thema ESG ist in aller Munde. Schon lange ist klar, dass es sich hier nicht nur um ein vorübergehendes Trendthema handelt, sondern langsam aber stetig auch die nationalen Rechtsordnungen durchdringt.
Die jüngste Maßnahme auf dem Weg zur Kodifizierung der ESG-Kriterien ist die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive), auf die sich das EU-Parlament und der Rat auf den Vorschlag der EU-Kommission hin am 21. Juni 2022 vorläufig geeinigt haben. Die neue Richtlinie regelt umfangreiche Berichterstattungspflichten in Bezug auf die Implementierung von ESG und betrifft künftig eine Vielzahl von Unternehmen. Obwohl sie erst ab dem Geschäftsjahr 2024 gilt, können Unternehmen nicht früh genug damit beginnen, sich mit den neuen Regelungen zu befassen.
Erfahren Sie mehr in unserem Client Bulletin "Neues ESG-Reporting für Unternehmen - Brüsseler Bürokratiemonster oder Anlass zur Umsetzung moderner (HR-)Konzepte?"