Auch weiterhin: Durchsetzungskraft als maßgebliches Kriterium der Tariffähigkeit
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BB-Kommentar zu BAG · 22.6.2021 – 1 ABR 28/20
Die Frage nach der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen im Allgemeinen und der „DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.“ (DHV) im Speziellen hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit immer wieder beschäftigt.
Nachdem die Tariffähigkeit der DHV seit dem Jahr 1956 mehrfach bestätigt worden war, war ein weiterer Anlauf u. a. mehrerer DGB-Gewerkschaften auf Feststellung, dass die DHV nicht tariffähig ist, letztlich vor dem BAG erfolgreich. Anlass zur neuerlichen Überprüfung ihrer Tariffähigkeit hatte die DHV durch eine erhebliche Erweiterung ihres satzungsmäßigen Zuständigkeitsbereichs im Jahr 2015 gegeben und somit ihre bereits mehrfach bestätigte Tariffähigkeit durch den Versuch der Ausweitung ihrer Zuständigkeit selbst zur Disposition gestellt.
Derartige Ausweitungstendenzen lassen sich mit Blick auf rückläufige Mitgliederzahlen auch bei vielen kleineren und Spartengewerkschaften beobachten. Diese Tendenzen werden durch das Tarifeinheitsgesetz, das zur Nichtanwendbarkeit des Minderheitstarifvertrags führt, noch befeuert. Für diese Gewerkschaften verheißt das Votum aus Erfurt womöglich nichts Gutes.
Lesen Sie hier den vollständigen Kommentar von Michaela Massig.
Betriebs-Berater | BB 51/52.2021 | 20.12.2021, S. 3072