Mehr Schutz für Whistleblower - Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz
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Mit Spannung wurde der Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz erwartet. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass Whistleblower für ihre Enthüllungen nicht selten den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses riskiert und einen hohen Preis bezahlt haben.
Der Bedarf an einer einheitlichen Regelung des Hinweisgeberschutzes hierzulande ist dementsprechend groß, denn mit Ausnahme einzelner Schutzvorschriften gibt es bislang keine allgemein verbindlichen Regelungen. Hinweisgeberschutz ist aktuell vor allem durch die Rechtsprechung geprägt. Zur Verbesserung des bislang lückenhaften und unzureichenden Schutzes von Whistleblowern soll nun ein Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 23.10.2019 Abhilfe schaffen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz für ein entsprechendes Gesetz ist seit Kurzem öffentlich. Im Kern soll das HinSchG hinweisgebende Personen – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – umfangreich vor Benachteiligungen schützen und zu größerer Rechtssicherheit beitragen.
Sören Seidel greift in seinem Beitrag in PERSONALFÜHRUNG 6/2021 folgende Punkte auf:
- Anwendungsbereich
- Interne und externe Meldestellen
- Anforderungen an eine schutzwürdige Meldung
- Anonyme Hinweise
- Schutz durch Beweislastumkehr