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Kündigungsschutz von Betriebsräten

Mitglieder eines Betriebsrats genießen besonderen Kündigungsschutz. Eine arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern ist jedoch zulässig, wenn der Arbeitgeber den Betrieb stilllegt.

Fraglich ist, ob es hierfür auf die Stilllegung der gewillkürten Betriebsstruktur oder des tatsächlichen Beschäftigungsbetriebs ankommt. Mit dieser Frage hatte sich das BAG zu befassen.

Sören Seidel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Counsel, kommentiert die Entscheidung des BAG und schildert mögliche Folgen für die Praxis.

 

Seidel, Betriebs-Berater, BB 4.2020 | 20.1.2020, S. 192

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