Insolvenzrechtsreform 2017
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16 Mai 2017
Neues Anfechtungsrecht in Kraft getreten
Am 5. April 2017 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzverordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ vom 29. März 2017 in Kraft. Die Neuregelungen gelten im Grundsatz für alle Insolvenzverfahren, die am oder nach dem 5. April 2017 eröffnet werden. Im Zentrum der Reform stehen Einschränkungen der sog. Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO bei Deckungs- und Bargeschäften.