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Gesetzgeber beschließt Jahressteuergesetz 2020

Nachdem der Bundestag am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020, in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestags) beschlossen hatte, stimmte der Bundesrat dem Gesetz in seiner letzten Sitzung des Jahres am 18. Dezember 2020 gleichfalls zu.

Das JStG 2020 sieht in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts Änderungen vor: zum einen aufgrund von Anpassungen an EU-Recht sowie als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, zum anderen zur Umsetzung von steuerpolitischen Entscheidungen.

In unserem Client Bulletin stellen wir Ihnen die wesentlichen Änderungen je Steuerrechtsgebiet vor, welche mit wenigen Ausnahmen am Tag nach der Verkündung des JStG 2020 im Bundesgesetzblatt Anwendung finden.

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