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Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)

Am 20. Januar 2023 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (UmRUG) beschlossen. Damit können erstmals grenzüberschreitende Spaltungen und Formwechsel innerhalb der EU und dem EWR durchgeführt werden.

Diese neuen Regelungen komplettieren die bewährten Vorschriften zur grenzüberschreitenden Verschmelzung und ermöglichen eine vereinfachte Übertragung von Vermögenswerten sowie eine rechtssichere Sitzverlegung innerhalb der Mitgliedstaaten.

Das UmRUG sieht darüber hinaus grundlegende Änderungen innerhalb des nationalen Umwandlungsrechts vor und beseitigt damit Problemfelder, die Jahrzehnte in der Kritik standen.

Das UmRUG wird nicht, wie ursprünglich geplant, zeitgleich mit dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung (MgFSG) zum 31. Januar 2023, sondern am Tag nach der Verkündung und folglich voraussichtlich Ende Februar 2023 in Kraft treten.

In unserem Client Alert erläutern wir die Änderungen im Umwandlungsrecht.