Skip to content

Bundesverfassungsgericht ./. EZB und CJEU

Deutsche Gerichtsentscheidungen finden nur selten den Weg in internationale Zeitungen – bei dieser Entscheidung ist dies anders: In Zeiten von Diskussionen über "Corona-Bonds" und verstärkten Anleiheerwerbsprogrammen der Europäischen Zentralbank (EZB) hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 5. Mai 2020 über Verfassungsbeschwerden zu entscheiden, die sich gegen die Verfassungsmäßigkeit eines der Anleiheerwerbsprogrammen der EZB richteten.
Und in der Tat entschied das BVerfG, dass die EZB seiner Ansicht nach bei der Verabschiedung des Programms zum Erwerb von Vermögenswerten des öffentlichen Sektors (Public Sector Asset Purchase Programme, PSPP) die ihr durch die Verträge der Europäischen Union übertragenen Befugnisse überschritten habe, indem sie die wirtschaftlichen Folgen des Programms außer Acht gelassen und daher seine Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend geprüft habe. Angesichts dieser Einschätzung hätten die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag nach Auffassung des BVerfG gegen das PSPP vorgehen müssen; dadurch hätten sie Grundrechte verletzt. Der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU), der zuvor in derselben Sache die Rechtmäßigkeit der PSPP bestätigt hatte, steht nach Auffassung des BVerfG nicht entgegen, da sie im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht nachvollziehbar und damit selbst ultra vires gewesen sei. Vor dem Hintergrund der Relevanz des Urteils für die Vermögenserwerbsprogramme der EZB und damit der Marktentwicklungen und der möglichen weitergehenden Folgen für die EU als solche skizziert das vorliegende Merkblatt den Hintergrund des Urteils, fasst zentrale Aussagen zusammen und versucht, Konsequenzen und mögliche Entwicklungen aufzuzeigen.