Und noch ein Gesetz tritt in Kraft
08 Januar 2018
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie droht ein wenig aus dem Fokus zu geraten. Dabei tritt es ab dem 1. Januar 2018 in Kraft – gemeinsam mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz und seinen Umsetzungsanforderungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
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Tobias Neufeld, Personalwirtschaft, bAV Guide 2018, 08.01.2018, S. 22 f.