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Erfolgreiche übertragende Sanierung trotz Betriebsübergang

Seit dem Ende der Finanzkrise ist die Anzahl der Insolvenzen in Deutschland stetig zurückgegangen. Glaubt man den letzten Konjunkturprognosen, wird sich das spätestens ab diesem Jahr wieder ändern und die Zahl der Insolvenzen zunehmen (s. Welt online vom 18.6.2019). Gerade die vergleichsweise großen und öffentlichkeitswirksamen Insolvenzen der letzten Jahre (etwa Schlecker, Air Berlin, Thomas Cook) haben eindrucksvoll gezeigt, wie sehr die Fortführung des Unternehmens und damit die Erhaltung von Arbeitsplätzen sodann in den Vordergrund rückt.

Fortführung des Unternehmens bedeutet in nicht seltenen Fällen unter anderem auch den Verkauf des insolventen Unternehmens durch die Veräußerung von (einzelnen) Betriebsmitteln und die Durchführung von Reorganisationsmaßnahmen, die regelmäßig mit dem Übergang von Arbeitsverhältnissen auf den Erwerber und dem Abbau von Arbeitsplätzen einhergehen. Es sind dann die Interessen der Arbeitnehmer an einem unveränderten Fortbestand der Arbeitsverhältnisse mit den zumeist konträren Interessen von Insolvenzverwalter und potentiellem Erwerber, die es in den Einklang zu bringen gilt. Insolvenzrechtlich ist die übertragende Sanierung häufig das Mittel der Wahl, allerdings nur dann, wenn das Arbeitsrecht keinen Strich durch die insolvenzrechtliche Rechnung macht. Daneben kennt die Insolvenzordnung als Weg der Unternehmenssanierung das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung.