#Employmenttalk: Auskunftsansprüche im Arbeitsverhältnis
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#Employmenttalk: Erste Praxiserfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Arbeitsgericht Oldenburg hat kürzlich ein Unternehmen zu 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil es einem ehemaligen Arbeitnehmer nicht alle Informationen übermittelt hat, die ihm nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zustanden. Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Herausforderungen des DSGVO-Auskunftsanspruchs, aber auch weiterer Ankunftsansprüche im Arbeitsverhältnis zu kennen und zu beachten.
In unserem neuesten #Employmenttalk geben wir Ihnen Tipps für den Umgang mit Auskunftsansprüchen an die Hand und beleuchten die Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Internal Investigations.
Dabei geht es u.a. um die folgenden Themen:
- Wie weit reicht der Auskunftsanspruch, bspw. auf internationaler Konzernebene? Können Mitarbeiter:innen nur von ihrem Vertragsarbeitgeber Auskunft verlangen oder auch von internationalen Gruppengesellschaften?
- Kann der Betriebsrat den Auskunftsanspruch für Arbeitnehmer:innen durchsetzen?
- Wie kann der Arbeitgeber eine vollständige und richtige Auskunft in Hinblick auf die vom Betriebsrat verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherstellen (§ 79a BetrVG)?
- Wann kann der Arbeitgeber die Auskunft verweigern oder einschränken?
Hören Sie unsere Experten dazu im Podcast oder Video.