Dulde und liquidiere? – Nicht als Stellenbewerber bei öffentlichen Arbeitgebern
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Problem
Das BAG musste nicht nur klären, ob ein nicht berücksichtigter Stellenbewerber Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber eine zu besetzende Stelle zu Unrecht an einen Konkurrenten vergeben hatte. Sondern hatte auch die Frage zu beantworten, wie es sich auswirkt, wenn eben jener Stellenbewerber seinen Teilhabeanspruch am Bewerbungsverfahren nicht mittels Erhebung eines Rechtsmittels zu wahren versucht hatte, da er Nachteile für noch laufende Bewerbungsverfahren befürchtete.
Zum vollständigen Kommentar mit Zusammenfassung und Darstellung der Praxisfolgen gelangen Sie über den nachfolgenden Link.
Dr. Sven Gunkel, Betriebs-Berater | BB 20.2021 | 17.5.2021