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Zeitgemäßes Modell mit Fallstricken - Desksharing richtig umsetzen

Wenn Beschäftigte sich in Zeiten flexibler und mobiler Arbeitsmodelle Büroarbeitsplätze teilen sollen, sind zuvor wichtige rechtliche Fragen zu klären.

Immer mehr Mitarbeitende fordern, örtlich flexibel zu arbeiten, und lehnen ein klassisches Modell von fünf Anwesenheitstagen pro Woche im Büro ab. Folglich hilft auf einem starken Markt für Bewerbende das Angebot von flexiblen Arbeitsmodellen Unternehmen, qualifizierte Bewerbende zu überzeugen und bewährte Mitarbeitende an sich zu binden. Gleichzeitig können Unternehmen durch solche Modelle Büroflächen und damit Mietausgaben reduzieren. Damit gewinnen flexible Arbeitsmodelle im Unternehmen an Relevanz. 

Wenn Mitarbeitende teilweise außerhalb des Büros arbeiten, sind weniger Mitarbeitende gleichzeitig im Büro anwesend als zuvor. Insofern bietet es sich an, dass nicht mehr für alle Mitarbeitenden ein eigener Schreibtisch im Büro vorgehalten wird, sondern sich mindestens zwei Mitarbeitende einen Arbeitsplatz teilen. Dieses Modell wird als Desksharing bezeichnet. Bei der Einführung von Desksharing stellen sich diverse arbeitsrechtliche Fragen.

  • Bedarf die Einführung von Desksharing der Zustimmung der Mitarbeitenden?
  • Welche Rolle spielt der Gesundheitsschutz?
  • Welche Rolle spielt der Datenschutz?
  • Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
  • Was ist sonst noch zu bedenken?

Diese Fragen beantworten Beatrice Hotze und Dr. Felicia von Grundherr in ihrem aktuellen Beitrag in PERSONALFÜHRUNG 10/2022, S. 70ff.

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