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Covid-19 Coronavirus: Zugang zu Fremd- und Eigenkapital in der Corona-Krise

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31 März 2020

Grundlegende Neuerungen für Sanierungs- und Gesellschafterdarlehen

Die durch Covid-19 ausgelöste Krise stellt nach Ansicht von Bundeskanzlerin Merkel die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Die Bundesregierung und einige Landesregierungen haben Maßnahmenpakete verabschiedet, um Unternehmen in dieser fordernden Situation zu unterstützen. Insbesondere werden durch das am 27. März in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beispiellose gesetzliche Änderungen u.a. im Zivil- und Insolvenzrecht kurzfristige Liquiditätssicherungs- und sonstige Stabilisierungsmaßnahmen möglich.

Lesen Sie in unserem vollständigen Bulletin mehr über die grundlegenden Neuerungen für Sanierungs- und Gesellschafterdarlehen.

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