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Covid-19 Coronavirus: Arbeitsrechtliche Regelungen und Vorhaben der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

Mit diesem Client Bulletin möchten wir Sie über die aktuellen arbeitsrechtlichen Regelungen und Vorhaben der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie informieren, insbesondere in den Bereichen Arbeitsschutz, Arbeitsgerichtsverfahren sowie Betriebsverfassungsgesetz und andere Mitbestimmungsgesetze.
Die neuen allgemeingültigen Arbeitsschutzstandards sind bereits seit 16. April 2020 in Kraft. Die übrigen Vorhaben sind gegenwärtig noch im Beratungs- und Verhandlungsstadium in den zuständigen Gremien. Bei dem hohen Arbeitstempo, das die Bundesregierung in den letzten Wochen bei der Umsetzung arbeitsrechtlicher Neuregelungen im Zusammenhang mit Covid-19 an den Tag gelegt hat, kann jedoch mit einem zeitnahen Inkrafttreten gerechnet werden. Aufgrund des voraussichtlich nicht unwesentlichen betrieblichen Umsetzungsbedarfs, wenn die Regelungen in dieser oder ähnlicher Form erlassen werden – dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vielfältigen Vorgaben zu arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen – erscheint eine vorausschauende und frühzeitige Befassung mit den jeweiligen Themen jedoch geboten.

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