Belästigung am Arbeitsplatz – #metoo?
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21 März 2018
Das AGG stellt Arbeitgeber vor zwei nicht zu unterschätzende Herausforderungen: Sie müssen sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz verhindern und – wenn sie doch auftreten – richtig darauf reagieren. Die aktuelle mediale Debatte fügt dem eine dritte, hochsensible Herausforderung hinzu: eine sexuelle Belästigung mit Gewissheit als solche zu erkennen.
Eine Orientierungshilfe liefert Markulf Behrendt, Arbeitsrechtspartner in Hamburg, im aktuellen Titelbeitrag der „Arbeit und Arbeitsrecht“.
Lesen Sie hier mehr.
Behrendt/Witzke, Arbeit und Arbeitsrecht, 03/2018, S. 136 ff.
Eine Orientierungshilfe liefert Markulf Behrendt, Arbeitsrechtspartner in Hamburg, im aktuellen Titelbeitrag der „Arbeit und Arbeitsrecht“.
Lesen Sie hier mehr.
Behrendt/Witzke, Arbeit und Arbeitsrecht, 03/2018, S. 136 ff.