Annahmeverzug bei Rückkehr aus Risikogebiet nach Vorlage eines negativen Corona-Tests
Ansprechpartner
Überschriften in diesem Artikel
Weitere relevante Artikel
Blog Post: 10 April 2024
News: 08 April 2024
Publications: 04 March 2024
Corona-Sonderzulagen nach § 3 Nr. 11a EStG – arbeitsrechtliche Problemstellungen
Blog Post: 14 February 2024
Gesetzentwurf der Bundesregierung - Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern?
Verweigert ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, der aus einem Corona-Risikogebiet zurückgekehrt war, für die Dauer von 14 Tagen den Zutritt zum Betrieb, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den damaligen verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Quarantänepflicht unterlag, kann der Arbeitgeber in den Annahmeverzug kommen. Der Arbeitnehmer verliert nicht dadurch seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung, dass ein betriebliches Hygienekonzept zum Infektionsschutz eine strengere als die gesetzliche Quarantänepflicht vorsieht.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel von Dr. Julia Pacha (in: DER BETRIEB Nr. 51-52 19.12.2022).