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Allen & Overy berät Deutsche Beteiligungs AG bei Bezugsrechtskapitalerhöhung

Allen & Overy berät die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) bei einer Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen.

Insgesamt werden in teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft bis zu 3.760.998 neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet je 3,55 Euro zu einem Bezugspreis von 28,00 Euro je Aktie ausgegeben. Die Gesamtbruttoemissionshöhe beträgt damit gerundet bis zu 105 Millionen Euro. Dadurch erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 25 Prozent.

Aktionäre der DBAG erhalten ein mittelbares Bezugsrecht und können für vier gehaltene Aktien eine neue Aktie zum Bezugspreis erwerben. Wesentliche Aktionäre haben bereits angekündigt, die Kapitalmaßnahme zu unterstützen. Die Bezugsfrist soll bis einschließlich 27. April 2021 laufen.

Die DBAG beabsichtigt nach eigenen Angaben, den Emissionserlös zur Finanzierung laufender Investitionen sowie zur Finanzierung zukünftiger Investitionen an der Seite von durch sie beratenen oder verwalteten Private-Equity-Fonds, sowie für langfristige Unternehmensbeteiligungen und allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Das Team von Allen & Overy stand unter Federführung von Partner Dr. Knut Sauer und umfasste die Senior Associate Nadine Kämper sowie den Associate Martin Kalbhenn (alle Eigenkapitalmarktrecht, Frankfurt). Zu Fragen des US-Rechts berieten darüber hinaus Partner Marc Plepelits (U.S. Corporate Finance) und Senior Associate Martin Schmidt (beide U.S. Corporate Finance, Frankfurt).

Inhouse wurde die DBAG von Dr. Matthias Döll und Florian Döring begleitet.