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Allen & Overy wächst in zentralen Zukunftssegmenten weiter

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Manager PR & Communications

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22 April 2020

Partnerschaft wählt Corporate/M&A-Anwalt Dr. Michael Weiß zum Partner; Christina Habermayr, Dr. Christopher Kranz und Tim Spranger zu Counseln ernannt

Allen & Overy LLP hat den Frankfurter Counsel Dr. Michael Weiß aus der Praxisgruppe Gesellschaftsrecht/M&A mit Wirkung zum 1. Mai 2020 zum Partner ernannt. Michael Weiß ist seit 2018 für Allen & Overy tätig und verfügt über herausragende Expertise im Bereich öffentlicher Übernahmen und grenzüberschreitender Umstrukturierungen. Darüber hinaus hat er weitreichende Erfahrungen im Kapitalmarktrecht und in der Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen. Neben der laufenden Beratung in strategischen Fragen begleitet er diese Gremien derzeit intensiv auf neuem Terrain, zum Beispiel zu drängenden Fragen rund um die virtuelle Hauptversammlung.

„Ich freue mich sehr, dass wir unsere Ambitionen im deutschen Markt mit einer Partner-Ernennung aus den eigenen Reihen untermauern und unsere Praxis Gesellschaftsrecht/M&A nennenswert verstärken können", sagte Thomas Ubber, Senior Partner von Allen & Overy in Deutschland. „Michael Weiß verfügt über hervorragende Fähigkeiten in der Beratung von Mandanten auf höchster Entscheider-Ebene und bringt wertvolle Erfahrungen aus vielen äußerst namhaften öffentlichen Unternehmensübernahmen der letzten Jahre mit. Seine Ernennung ist ein Beleg für die herausragende Qualität unseres juristischen Nachwuchses."

Partner Dr. Nicolaus Ascherfeld, Leiter der deutschen Praxisgruppe Gesellschaftsrecht/M&A, ergänzte: „Michael Weiß ist ein erstklassiger Gesellschaftsrechtler und bestens vernetzt am Finanzplatz Frankfurt und in der Wirtschaftsregion Rhein-Main. Wir sind überzeugt, dass wir mit ihm als Partner unserer ausgezeichneten Praxis Gesellschaftsrecht/M&A zusätzliche Schlagkraft verleihen."

Michael Weiß fügte hinzu: „Ich freue mich sehr darauf, die Praxis Gesellschaftsrecht/M&A von Allen & Overy weiter auszubauen und unseren Mandanten gerade in diesen herausfordernden Zeiten exzellente rechtliche Begleitung zu bieten."

Darüber hinaus ernennt Allen & Overy ebenfalls mit Wirkung zum 1. Mai 2020 drei Rechtsanwälte zu Counseln.

So verstärkt die Kanzlei ihre Restrukturierungs- und Insolvenzrechtspraxis in Frankfurt mit der Ernennung von Dr. Christopher Kranz, LL.M. zum Counsel. Christopher Kranz verfügt über umfassende Erfahrungen bei Unternehmenssanierungen und Konzerninsolvenzen, insbesondere im Airline-, Automotive-, Anlagenbau-, Retail- und Energiesektor. Er berät regelmäßig Gesellschaften, Kreditgeber und alternative Investoren bei oftmals komplexen, grenzüberschreitenden Mandaten. Mit der Ernennung von Christopher Kranz zum Counsel investiert die Kanzlei langfristig in den zukunftsträchtigen Ausbau der Praxis.

Mit gleich zwei Ernennungen zum Counsel wird zudem die sehr erfolgreiche Steuerrechtspraxis weiter gestärkt: Christina Habermayr (München) bildet mit ihrer ausgewiesenen Expertise im Unternehmenssteuerrecht, insbesondere bei steuerlichen Fragen im Rahmen von Unternehmensstrukturierungen einschließlich Sanierungen, eine wichtige Schnittstelle zum Wachstumsfeld Restrukturierung. Daneben verfügt sie über langjährige Erfahrung im Bereich der steuerlichen Abwehrberatung (Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsverfahren).

Tim Spranger (Frankfurt) stärkt die Praxisgruppe vor allem im wichtigen Immobilienbereich, wo er über langjährige Erfahrung im Transaktionsgeschäft und der laufenden steuerlichen Beratung von Immobilienkonzernen verfügt. Darüber hinaus berät er – neben allgemeinen konzernsteuerrechtlichen Fragestellungen – auch umfangreich bei der Strukturierung von Investmentfonds sowie im Bereich der W&I-Versicherungen.

Insgesamt wurden innerhalb des weltweiten Allen & Overy-Netzwerks 28 weitere Rechtsanwälte zu Partnern ernannt. Die neuen Partner kommen aus 13 verschiedenen Büros und verteilen sich auf fünf Praxisgruppen der Kanzlei. Unter den insgesamt 29 neu ernannten Partner befinden sich 13 Frauen. Die neu ernannten Partnerinnen und Partner verteilen sich wie folgt auf die Praxisgruppen: Gesellschaftsrecht/M&A (9), Bank- und Finanzrecht (9), Konfliktlösung (5), Kapitalmarktrecht (5) sowie Immobilienrecht (1).