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Arbeitsrechtliche Restrukturierungen

Aktuelle Beiträge rund um arbeitsrechtliche Restrukturierungen, u.a. mit Artikeln zu Betriebsübergängen, Abfindungsberechtigungen, Kurzarbeit und Sanierungen.

Praxiswissen Arbeitsrecht

Aktuelles

Menschen in Bewegung

EuGH: Massenentlassungen – Einbindung der Agentur für Arbeit im Konsultationsverfahren – kein Individualschutz der Arbeitnehmer

16 August 2023

Überschreiten Massenentlassungen bestimmte Schwellenwerte, müssen Arbeitgeber eine Massenentlassungsanzeige erstatten. Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist dieser vorab zu konsultieren. Das BAG hat bisher nahezu jeden Fehler im Massenentlassungsverfahren mit der Unwirksamkeit der Entlassungen sanktioniert. Begründet hat das BAG dies vornehmlich damit, dass dem Massenentlassungsverfahren auch individualschützender Charakter zukomme. Diese Rechtsprechung des BAG ist nun erheblich „ins Wanken geraten“.

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Menschen in Bewegung

Massenentlassungsverfahren – irrelevant für die Wirksamkeit von Entlassungen?

23 Juli 2023

Bisher schwebte über Arbeitgebern bei jeder Massenentlassung das Damoklesschwert der Unwirksamkeit der Entlassungen. Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Hotze/von Grundherr, BB 2023, 819) nahezu allen Vorgaben des § 17 KSchG individualschützenden Charakter beigemessen. Hieraus leitete das BAG ab, dass es sich bei den jeweiligen Vorgaben um Verbotsgesetze handele, deren Verletzung grundsätzlich die Unwirksamkeit der Entlassungen zur Folge hat. Dieser deutschen Betrachtung des § 17 KSchG, der auf die Massenentlassungsrichtlinie („MERL“), zurückgeht, hat der EuGH nun einen Riegel vorgeschoben.

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Menschen in Bewegung

Das Massenentlassungsverfahren – Stolperstein bei Restrukturierungen

03 April 2023

Nach § 17 KSchG ist bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte bei Massenentlassungen ein Konsultationsverfahren durchzuführen und eine Massenentlassungsanzeige („MEA“) zu erstatten. Unterlaufen dem Arbeitgeber Fehler, droht die Unwirksamkeit der Entlassungen. Arbeitgeber stehen hier vor erheblichen Herausforderungen: Das BAG hat in den letzten Jahren immer strengere Anforderungen gestellt. Hinzu kommt, dass diverse Fragen bisher höchstrichterlich ungeklärt sind. Das BAG hat jüngst die Anforderungen weiter konkretisiert. Dieser Beitrag soll einen zusammenfassenden Überblick über die geklärten und ungeklärten Rechtsfragen geben und Arbeitgebern Möglichkeiten zur Risikominimierung aufzeigen.

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blurry image of walking people in an office

Massenentlassungen – Weitere Konkretisierung durch das BAG

23 März 2023

Nehmen Arbeitgeber Massenentlassungen vor, sind diese nur wirksam, wenn zuvor ein ordnungsgemäßes Konsultationsverfahren durchgeführt und eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige („MEA“) erstattet wurde. Eine Massenentlassung liegt vor, wenn Arbeitgeber innerhalb von 30 Kalendertagen Entlassungen oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts, der von der Zahl der im Betrieb regelmäßig Beschäftigten abhängt,vornehmen. § 17 KSchG stellt dies betreffend umfangreiche Vorgaben auf. Verletzen Arbeitgeber die ihnen insoweit auferlegten Pflichten, droht die Unwirksamkeit im Anschluss ausgesprochener Kündigungen.

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people in office building

Sind die „Soll-Angaben“ der Massenentlassungsanzeige jetzt „Muss-Angaben“?

13 Januar 2022

Nimmt der Arbeitgeber eine Massenentlassung vor, sind die Entlassungen nur wirksam, wenn er vor Zugang von Kündigungen bzw. Unterzeichnung von Aufhebungsverträgen eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige („MEA“) erstattet. § 17 Abs. 3 S. 4 KSchG definiert, welche Angaben der Arbeitgeber der zuständigen Agentur für Arbeit in der MEA mindestens übermitteln muss („Muss-Angaben“); § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG nennt hingegen Angaben, die der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit übermitteln soll („Soll-Angaben“). Das LAG Hessen vom 25.6.2021 – 14 Sa 1225/20 – hat nun entschieden, dass einer MEA die „Soll-Angaben“ zwingend beizufügen seien. Geschehe dies nicht, sei die MEA unwirksam. Mehr zu den Praxisfolgen lesen Sie in diesem Kommentar.

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people crossing the street

BAG bestätigt Zulässigkeit der Verlagerung des Widerspruchsrisikos bei Asset Deals auf die widersprechenden Arbeitnehmer

13 Dezember 2021

Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 1 BGB aufgrund eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs gem. § 613a Abs. 6 BGB mit der Folge widersprechen, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht auf den Erwerber übergeht. Insbesondere im aktuell auf Hochtouren laufenden M&A-Markt löst dieses Recht im Rahmen von so genannten Asset Deals – als dem Erwerb von Betriebsmitteln und Fortführung eines Betriebs oder Betriebsteils im Gegensatz zum Erwerb der Unternehmensanteile – regelmäßig Verhandlungen dazu aus, ob der Veräußerer oder der Erwerber dieses Widerspruchsrisiko tragen soll.

Kommentar zu BAG · 19.5.2021 – 5 AZR 420/20

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financial graph

Employmenttalk: Arbeitsrecht bei M&A-Transaktionen

07 Oktober 2021

Hören Sie unsere Experten im Video-Call, die auf folgende Themenbereiche im Detail eingehen:

  • Mitbestimmung auf Betriebs- und Unternehmensebene beim Share und Asset Deal

  • Vertragsverhandlung: Die wesentlichen arbeitsrechtlichen Watch Outs

  • Post-acquisition integration bzw. Veränderung von Arbeitsbedingungen nach Erwerb / Betriebsübergang: Chancen und Risiken

  • Umgang mit Pensionssystemen: Gestaltungen und De-risking

Zum Video-Call

Einheitliche Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang

22 Juli 2021

Dieser Beitrag untersucht, ob ein einheitliches Arbeitsverhältnis als Folge eines Betriebsübergangs entstehen und welche Folgen ein Betriebsübergang für einheitliche Arbeitsverhältnisse haben kann. Hierneben sollen für die damit verbundenen Risiken praxisgerechte Lösungen aufgezeigt werden.

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Abfindungsberechtigung aus Sozialplan trotz Eigenkündigung des Arbeitnehmers

30 März 2021

Kommentar zu LAG Nürnberg, Urteil vom 27.10.2020 - 7 Sa 157 /20: Die Anforderungen zur Darlegung einer vom Arbeitgeber veranlassten Eigenkündigung sind hoch.

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Employment Reorganisation Roadmap

Developed by Allen & Overy’s market-leading Global Employment Team, the 'Employment Reorganisation Roadmap' is an easy to use resource providing guidance on the key legal, procedural, timing and cost implications of employment reorganisations in 35 jurisdictions across Europe, Asia-Pacific, Africa, the Middle East and North America.

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