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Unsere Dienstleistungen für Mandanten

In diesem Abschnitt bezieht sich "Sie" (und entsprechende Formen) auf Mandanten, für die wir unsere anwaltlichen Dienstleistungen erbringen.

Beschwerden

Allen & Overy ist bestrebt, Dienstleistungen in höchster Qualität für ihre Mandanten zu bieten. Sollten Sie als Mandant in irgendeiner Hinsicht mit den von uns für Sie erbrachten Dienstleistungen nicht zufrieden sein, kontaktieren Sie bitte in einem ersten Schritt den für das Mandat zuständigen Partner oder Ihren Relationship-Partner, die die Angelegenheit gerne mit Ihnen erörtern werden. Sollte keine Regelung zu Ihrer Zufriedenheit zustandekommen, haben Sie das Recht, unser Beschwerdeverfahren in Anspruch zu nehmen. Eine Übersicht über unser Beschwerdeverfahren erhalten Sie von Allen & Overys General Counsel.

Wurde die Angelegenheit bei Abschluss unseres Beschwerdeverfahrens noch immer nicht beigelegt, haben Sie möglicherweise das Recht, sich mit Ihrer Beschwerde an den anwaltlichen Ombudsmann von England und Wales (Legal Ombudsman of England and Wales) zu wenden. Eine Beschwerde bei dem anwaltlichen Ombudsmann ist in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens einer Kanzlei einzureichen. Einzelheiten zur Kontaktaufnahme mit dem anwaltlichen Ombudsmann und weitere Informationen einschließlich der Zulassungskriterien für die Anrufung des anwaltlichen Ombudsmanns sind der Webseite www.legalombudsman.org.uk zu entnehmen.

Sie haben das Recht, Widerspruch oder Beschwerde gegen eine Rechnung einzulegen. Wird eine Rechnung insgesamt oder teilweise nicht beglichen, sind wir unter Umständen berechtigt, auf den ausstehenden Betrag Zinsen zu berechnen, es sei denn, eine von einem Mandanten nach Treu und Glauben aufgeworfene Rückfrage ist noch unerledigt.

SRA Price Transparency Statement

Berufshaftpflichtversicherung

Allen & Overy unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Travelers Syndicate 5000 at Lloyd's, 33 St Mary Axe, London EC3A 8AG, die von anderen großen Versicherungsunternehmen und Lloyds-Syndikaten unterstützt wird (Versicherungsnummer P8086636 und andere).

Unsere Berufshaftpflichtversicherung deckt sämtliche Unternehmen von Allen & Overy weltweit ab und erstreckt sich auf Handlungen und Unterlassungen mit weltweitem Geltungsbereich. Weitere Einzelheiten können von Allen & Overys General Counsel erfragt werden.

Finanzmarktaufsicht

Unsere Rechtsberatungsleistungen können sich auch auf Vermögensanlagen (einschließlich Versicherungsverträgen) beziehen. Wir sind nicht von den britischen Finanzmarktaufsichtsbehörden Financial Conduct Authority (FCA) bzw. Prudential Regulation Authority zugelassen. Da wir jedoch in dem von der FCA geführten Verzeichnis eingetragen sind, dürfen wir Leistungen im Bereich der Versicherungsvermittlung erbringen, wobei es sich im weitesten Sinne um die Beratung im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen sowie den Verkauf von Policen und deren Verwaltung handelt. Das Verzeichnis der FCA kann auf deren Webseite unter www.fca.org.uk abgerufen werden.

Des Weiteren dürfen wir bestimmte Tätigkeiten in Bezug auf andere Vermögensanlagen ausüben, deren Umfang jedoch eingeschränkt ist und die im Rahmen der Erbringung unserer Rechtsberatungsleistungen anfallen, oder die nach billigem Ermessen als notwendiger Bestandteil unserer Rechtsberatungsleistungen einzustufen sind.

Grundlage für die Erbringung dieser Leistungen

  • Wir werden als Rechtsberater fungieren. Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, hinsichtlich der Vor- und Nachteile von Transaktionen im Rahmen der Vermögensanlage zu beraten oder als Makler bzw. Arrangeur solcher Transaktionen zu fungieren; Gleiches gilt für die Weitergabe von Angeboten bzw. Aufforderungen zur Ausübung von Vermögensanlagetätigkeiten. 
  • Keine Äußerung oder Handlung unsererseits ist als Anlageberatung in Bezug auf den Erwerb oder die Veräußerung bestimmter Anlagen oder als Angebot, Empfehlung oder Aufforderung zur Ausübung von Vermögensanlagetätigkeiten, einschließlich in Bezug auf Versicherungsverträge, zu verstehen.
  • Wir gehen davon aus, dass eine von Ihnen getroffene Entscheidung dahingehend, eine Transaktion zu besprechen oder zu verhandeln, in deren Rahmen wir tätig werden, sowie eine Entscheidung Ihrerseits, eine Transaktion tatsächlich abzuschließen, auf der Grundlage Ihrer persönlichen Einschätzung der geschäftlichen, finanziellen und unternehmenspolitischen Aspekte der betreffenden Transaktion erfolgt ist bzw. erfolgen wird. 

Bei jeder Transaktion, in deren Rahmen wir tätig werden, wird zu dem Zweck, diese zum Abschluss zu bringen, davon ausgegangen, dass wir mit Ihnen, Ihren sonstigen Beratern sowie den anderen Parteien der Transaktion (und deren Beratern) auf unterschiedliche Art und Weise kommunizieren, einschließlich per Telefon, E-Mail, Telefax und postalisch sowie im Rahmen von Besprechungen. Unter anderem gehen wir davon aus, dass wir verschiedene Dokumente zu Ihrer Prüfung weiterleiten sowie Besprechungen und Telefonkonferenzen arrangieren und an diesen teilnehmen müssen, um die betreffenden Dokumente zu besprechen, zu verhandeln, zu genehmigen und zu unterzeichnen. Ihre Teilnahme an solchen Besprechungen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Formen der Kommunikation mit uns werten wir als Aufforderung, Mitteilungen zu erhalten. 

Aufsicht

Die Allen & Overy LLP ist von der Solicitors Regulation Authority of England and Wales (SRA) zugelassen und untersteht deren Aufsicht; ihre englische Praxis unterliegt somit den Grundsätzen der SRA von 2011 (SRA Principles 2011) sowie dem Verhaltenskodex der SRA von 2011 (SRA Code of Conduct 2011), einschließlich in Bezug auf den Maßnahmenkatalog im Fall von Beschwerden oder im Rahmen der Wiedergutmachung bei Ausbleiben der gewünschten Ergebnisse. Gemäß den Vorschriften der SRA zu Überseegebieten von 2013 (SRA Overseas Rules 2013) gelten vergleichbare Grundsätze für die Büros von Allen & Overy außerhalb von England und Wales neben den geltenden Rechtsvorschriften und berufsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, und Allen & Overy LLP ist verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Büros im Ausland diese Grundsätze einhalten. Weitere Informationen zur SRA entnehmen Sie bitte der Webseite der SRA unter www.sra.org.uk.

Unser Recht auf Dokumenteneinbehalt

In einigen Rechtsordnungen haben wir unter Umständen das Recht, Ihnen gehörende Dokumente zu behalten, selbst wenn Sie uns zur Rückgabe oder Vernichtung auffordern. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie unsere Rechnungen nicht vollständig beglichen haben.

Datenschutzrecht

Wir haben in jedem unserer Büros eine globale Datenschutzrichtlinie eingeführt.

Wir stützen uns bei der Übertragung von personenbezogenen Daten von unseren Büros innerhalb des EWR an unsere Büros außerhalb des EWR auf EU-Standardvertragsklauseln (und erteilen in eingeschränkten Fällen ggf. unsere Zustimmung zu einer Übertragung). Verträge mit externen Dienstleistern sehen ebenfalls angemessene Regelungen vor.

Informationen über die Art und Weise der Verarbeitung von Daten, die wir durch die Nutzer dieser Webseite erhalten, können unserer Datenschutzerklärung (Privacy Policy) entnommen werden.

Gesetzliche Geldwäschebestimmungen

Aufgrund von Geldwäschevorschriften benötigen wir möglicherweise einen förmlichen Nachweis Ihrer Identität, bevor wir für Sie tätig werden können; zu diesem Zweck können wir auch Überprüfungen unter Heranziehung externer elektronischer Datenbanken vornehmen. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, einen etwaigen Geldwäscheverdacht unserem Beauftragten für die Meldung von Geldwäscheverdachtsfällen und/oder den zuständigen externen Behörden zu melden. In einem solchen Fall sind wir unter Umständen gezwungen, die Arbeit an einem Mandat einzustellen, und dürfen eine solche Meldung möglicherweise nicht zu Ihrer Kenntnis bringen. Wir übernehmen keine Haftung für die Folgen einer solchen nach Treu und Glauben erstatteten Meldung.

Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption

Wir haben strenge Richtlinien zur Bekämpfung von Betrug und Korruption eingeführt und verfolgen eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Bestechung und Korruption durch oder für jegliche Mitglieder der Kanzlei weltweit. Diese Richtlinien gelten für sämtliche Partner und Mitarbeiter von Allen & Overy weltweit sowie für Dritte, die Dienstleistungen für uns erbringen.

Wir verlangen von allen Partnern und Mitarbeitern, jederzeit ehrlich und integer zu handeln und die Ressourcen, für die sie verantwortlich sind, zu schützen. Betrugs- oder Korruptionhandlungen durch Partner oder Mitarbeiter verstoßen möglicherweise gegen geltendes Recht, können ein Risiko für Allen & Overy darstellen und werden unter keinen Umständen toleriert.

Bitte kontaktieren Sie uns für nähere Informationen zu unseren Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption.

Anwaltswerbung

Einige auf dieser Webseite gemachten Angaben können Anwaltswerbung im Sinne der Sections 1200.1 und 1200.6-8 des Title 22 der Vorschriften, Regeln und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zu Anwaltswerbung des Staates New York (New York Codes, Rules and Regulatory Attorney Advertising Regulations) darstellen. Im Einklang mit diesen Vorschriften finden Sie auf dieser Webseite den folgenden Hinweis:

ANWALTSWERBUNG; FRÜHERE ERGEBNISSE GARANTIEREN KEINE KÜNFTIGEN ÄHNLICHEN ERGEBNISSE.

Zinsrichtlinie

Gemäß unseren Richtlinien weisen wir gegenüber unseren Mandanten eine Abgeltung für Zinsen auf angemessener Grundlage aus. Im Einzelnen gilt Folgendes:

  • Mandantengelder werden auf einem Sammelanderkonto verwahrt (auf dem Gelder für verschiedene Mandanten zusammengelegt sind), sofern keine anderen Anweisungen erteilt werden (siehe unten). 
  • Mandantengelder werden zur leichteren Durchführung von Transaktionen in einem Girokonto gehalten, sofern keine anderen Anweisungen erteilt werden. Zinsen werden in der Regel zu dem Allen & Overy im Zeitpunkt der Verwahrung der Mandantengelder verfügbaren Satz so berechnet, als wären diese Mandantengelder auf ein separates Girokonto eingezahlt worden.
  • Liegt der Gesamtbetrag der im Rahmen der Transaktion berechneten Zinsen unter GBP 20, so wird keine Abgeltung für Zinsen gezahlt.