Korruptionsbekämpfung
Korruptions- , Betrugs- und Untreuedelikte im oder durch das Unternehmen sind klare Rechtsverstöße, die Unternehmen verhindern, aufdecken und - im Fall der Fälle - sanktionieren müssen.
In jedem Stadium der aktiven Korruptionsbekämpfung ist eine strukturierte und passgenaue juristische Beratung sowohl des Unternehmens als auch der verantwortlichen Organe sinnvoll und notwendig. Eine Beratung muss sowohl fachlich als auch strategisch unter besonderer Berücksichtigung der konkreten Unternehmensstrukturen, der Unternehmensbranche sowie der wirtschaftlichen Zusammenhänge des Marktes erfolgen.
Die fachübergreifende Compliance-Gruppe von Allen & Overy bietet sowohl für alle Maßnahmen im präventiven Bereich der Korruptionsbekämpfung, im Stadium der Sachverhaltsermittlung und –bewertung als auch im repressiven Bereich die juristische Expertise, die nationale und internationale Unternehmen im Rahmen eines strukturierten Risikomanagements benötigen.
Unser Fokus
Im Fall des Verdachts auf Rechtsverstöße begleitet das Team interne Ermittlungen, berät zum Umgang mit den Kartell- und Strafbehörden, bewertet die gefundenen Risiken und gibt Handlungsempfehlungen ab. Die Umsetzung von arbeitsrechtlichen Sanktionen, die Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen und die Neuaufstellung von Prozessen und Strukturen in von Korruption betroffenen Unternehmensbereichen runden das Portfolio einer strukturierten und fachübergreifenden Beratung durch das Team von Allen & Overy ab. Dabei können Unternehmen nicht nur auf die fachliche Expertise erfahrener anwaltlicher Berater vertrauen, sondern auch auf das Netzwerk und die praktische Erfahrung, die die Compliance-Gruppe von Allen & Overy vorhält.
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