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Steuern als ein ESG Thema?
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21 August 2022
Rund 80 % der größten Unternehmen weltweit veröffentlichen ihre Nachhaltigkeitsberichte unter Anlegung der Standards der Global Reporting Initiative ("GRI"). Bislang haben Steuer keine bedeutende Rolle in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gespielt. Dies hat sich mittlerweile geändert:
Vor dem Hintergrund öffentlicher Diskussionen über mehr Transparenz bei Steuerzahlungen, die Rolle von Steuern bei der Finanzierung des Staatshaushalts und die diesbezügliche Verantwortung von Unternehmen wurde ein GRI-Standard eingeführt der ausdrücklich das Thema Steuern regelt.
Für Unternehmen, die die GRI-Standards regelmäßig auf ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung anwenden, bringt der neue Standard die folgenden Änderungen mit sich:
- Die Prüfung (und Dokumentation), inwieweit Steuern innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung als wesentliches Thema einzustufen sind, ist verpflichtend;
- Wenn Steuern in diesem Sinne als wesentlich eingestuft werden, haben Unternehmen Steuern in ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen und die Kriterien des „GRI-Steuerstandards“ (GRI 207) zu erfüllen.
Wofür steht "ESG" und was hat das mit Steuern zu tun?
Auf den ersten Blick betrifft ESG vorrangig Umwelt- und Klimathemen. Wie die Abkürzung bereits nahelegt, ist der Begriff jedoch weiter gefasst und deckt drei Bereiche ab: Neben dem "E" für Umwelt (Environment) stehen das "S" für "Sozial" (Social) und das "G" für Unternehmensführung (Governance):
Steuern betreffen (außer in bestimmten Bereichen, z. B. bei der Belegung von bestimmten energieintensiven Sektoren oder Produkten mit Steuern) nicht so sehr das "E", sondern vielmehr das "S" und das "G" in "ESG":
"S" - Steuern bilden das Fundament der Staatsfinanzierung und haben somit starken Einfluss auf die Stabilität von Staaten und deren soziale Agenda.
"G" - gute Unternehmensführung beinhaltet, dass man als sogenannter guter Unternehmensbürger seinen angemessenen Teil beiträgt.
Steuern sind somit ein ESG-relevantes Thema und es ist nur folgerichtig, dass Steuern nunmehr ein eigener GRI-Standard zugewiesen wird!
Was ist nach dem GRI-Standard erforderlich?
Der neue GRI-Standard verlangt eine Berichterstattung zu (1) dem Steuerkonzept eines Unternehmens, (2) seiner Governance, seinen Kontrollmechanismen und seinem Risikomanagement im Hinblick auf Steuern, (3) seinem Stakeholder Management und (4) seinen weltweiten Steuerzahlungen in der im CbCR-Verfahren (country-by-country reporting) ausgewiesenen Form.
Letztlich muss die Berichterstattung die folgenden Elemente enthalten:
Steuerkonzept
Das Unternehmen muss seine Steuerstrategie darlegen und ausführen , wer innerhalb der Organisation für die Erstellung und Aktualisierung der Strategie verantwortlich zeichnet. Des Weiteren hat der Bericht auf die Vorgehensweise einzugehen, mit der die Erfüllung der Compliance-Verpflichtungen sichergestellt wird, sowie eine Erklärung darüber zu enthalten, wie die Steuern an den Geschäftsbetrieb und die nachhaltigen Entwicklungsstrategien des Unternehmens geknüpft sind.
Governance, Kontrollmechanismen sowie Risikomanagement im Hinblick auf Steuern
Dieses Element verweist auf eine Beschreibung des Rahmens für steuerliche Governance und Kontrolle. Das Unternehmen muss insbesondere zu den folgenden Punkten Stellung beziehen: Wer ist verantwortlich dafür, dass die Steuerstrategie eingehalten wird? Wie sind Steuern innerhalb der Organisation eingebettet? Wie werden Steuerrisiken erkannt, gesteuert und überwacht? Wie wird Compliance gewährleistet?
Stakeholder Management
Im Rahmen des Stakeholder Management muss die Gesellschaft ihren Austausch mit den Steuerbehörden sowie ihre Vorgehensweise bei Lobby-Tätigkeiten beschreiben. Ferner muss das Unternehmen darstellen, wie externe und interne Rückmeldungen der Stakeholder berücksichtigt werden (beispielsweise wie sie in das Steuerkonzept einfließen).
Weltweite Steuerzahlungen: Country-by-Country Reporting
Obgleich die vorgenannten Aspekte ihrem Wesen nach eher beschreibend sind, bezieht sich das letzte Kriterium auf "harte Fakten" und das Unternehmen hat eine Reihe von Zahlen für sämtliche Rechtsordnungen, in denen es tätig ist, vorzulegen. Der Standard sieht eine Aufstellung vor, die beispielsweise die Darlegung der Mitarbeiterzahl, die grenzüberschreitenden Intercompany Transaktionen, die Umsätze mit Dritten oder die Sachanlagen (außer außer Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) erfasst. Daneben hat das Unternehmen eine Art steuerliche Überleitungrechnung zu fertigen, in welcher der Unterschied zwischen der tatsächlichen Ertragsteuerbelastung und dem sich eigentlich ergebenden Regelsteuersatz erläutert wird.
Was ist zu tun?
In einem ersten Schritt hat die Steuerabteilung zu bewerten, inwieweit das Unternehmen einen auf den GRI-Standards beruhenden allgemeinen Nachhaltigkeitsbericht vorlegt.
Zweitens muss festgestellt werden, ob Steuern wesentlich im Sinne des Standards ist oder nicht.
In den meisten Fällen lässt sich nur schwerlich behaupten, dass Steuern kein zentrales Thema sind, insbesondere wenn das Unternehmen als solches steuerpflichtig ist.
Daher sollten sich die Unternehmen darauf vorbereiten die geforderten Angaben in ihre Berichterstattung aufzunehmen.
Die ersten drei Anforderungen sollten vergleichsweise einfach zu erfüllen sein (insbesondere wenn das Unternehmen bereits ein steuerliches Compliance-Management-System eingerichtet hat), wohingegen die vierte Anforderung sich als durchaus herausfordernd erweisen kann! Natürlich kann das Unternehmen die CbCr-Daten als Ausgangspunkt nutzen. Der GRI-Standard geht (z. B. bei der Mitarbeiterzahl) jedoch über die Anforderungen nach der aktuellen CbCr-Regelung hinaus.
Zudem ist die steuerliche Überleitungsrechnung, welche den Unterschied zwischen dem tatsächlichen und dem gesetzlichen Regelsteuersatz erklärt, vergleichsweise aufwändig und erfordert sehr detailliertes Wissen über die steuerliche Position der Rechtsträger in der jeweiligen Rechtsordnung. Schließlich müssen Unternehmen nicht nur bereit sein, die jeweiligen Daten vorzuhalten, sondern diese vor Veröffentlichung auch zu analysieren. Letzterer Aspekt ist insbesondere vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Daten öffentlich verfügbar sein und von NGOs, Rating-Agenturen etc. analysiert werden.
