Sammelklagen und Massenverfahren
Unsere deutsche Praxis ist regelmäßig mit Mandaten befasst, die eine Vielzahl gleichartiger Prozesse zum Gegenstand haben. Sie hat umfassende Erfahrung mit den besonderen Herausforderungen, die solche Sammelklagen sowie Massenverfahren mit sich bringen. Dabei arbeiten unsere Teams aus unterschiedlichen Bereichen Hand in Hand.
Durch eine effiziente Organisation sind wir dabei stets in der Lage, die sich in solchen Fällen regelmäßig in besonderem Maße stellenden Fragen einer kosteneffizienten Bearbeitung angemessen zu berücksichtigen. Das betrifft die Koordination der Sachverhaltsaufklärung und -bewertung ebenso wie die Strukturierung des eigentlichen Prozessmanagements. Auch für grenzüberschreitende Massenverfahren bieten wir durch unser globales Netzwerk maßgeschneiderte Lösungen an.
Unser Angebot
Expertise
Allen & Overy zählt zu den führenden Anwaltsgesellschaften in Deutschland. Unser erfahrenes Team verfügt über herausragende Kenntnisse und umfassende Brancheneinsicht bei der Verteidigung von Unternehmen gegen Massen- oder Sammelklagen einschließlich Koordinierung der europa- und weltweiten Verteidigung (auch gegen US-Sammelklagen) und Begleitung der Verfahren in der Öffentlichkeit.
Allen & Overy befasst sich mit einem breiten Spektrum von Sammelklagen und Massenverfahren, darunter Verstöße gegen Wertpapiergesetze, Beraterhaftungsfälle, kartellrechtliche Folgeschäden, Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs und Insolvenzfälle.
Personelle Ressourcen
Allen & Overy ist in der Lage, schnell notwendige Kompetenzen zu bündeln und Kapazitäten zu generieren, um kurzfristig auch große Datenmengen zu bewältigen. Durch unser globales Netzwerk, unsere Transaction Support Unit sowie unser Legal Service Center in Belfast können wir dabei besonders kosteneffizient tätig werden.
Projektmanagement
Legal Tech
Globales Netzwerk
Auswahl unserer Erfahrung
Abwehr von mehreren hundert Folgeschadensersatzklagen in Sachen "Lkw-Kartell" in Deutschland und mehreren anderen Jurisdiktionen
Erfolgreiche Abwehr von über 300 Prospekthaftungsklagen für eine finanzierende Bank einschließlich der Durchführung eines im Klageregister veröffentlichten Musterverfahrens (KapMuG)
Verteidigung einer großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen zahlreiche von Anlegern einer insolventen Bank erhobenen Klagen
Strategische Beratung und erfolgreiche Abwehr von Massenverfahren hinsichtlich angeblicher Verantwortlichkeit für ein sogenanntes Schneeballsystem
Beratung eines Versicherungsunternehmens zu Ansprüchen wegen angeblich unrichtiger Angaben in einem Wertpapierprospekt in mehreren australischen Gerichtsverfahren (inkl. einer Sammelklage)
Abwehr von US-Sammelklagen im Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden steuereffizient strukturierten Finanztransaktion, die mit verschiedenen Derivatgeschäften abgesichert ist
Beratung und Vertretung von Mandanten in Streitigkeiten im Zusammenhang mit Datenschutzvergehen
Vertretung eines Luftverkehrsunternemens bei zahlreichen Rechtsstreitigkeiten mit Piloten und Kabinenmitarbeitern über einen vermeintlichen Betriebsübergang
Unsere Spezialisierungen
News and insights
Publications: 15 February 2024
Was bringt das geplante Gesetz zum Schiedsverfahrensrecht für die Praxis?
Das deutsche Schiedsverfahrensrecht soll an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und damit insgesamt attraktiver gemacht werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesjustizministerium am 1. Februar 2024 einen…
News: 01 February 2024
Counsel-Zugang für Schiedsverfahrenspraxis in Deutschland
Allen & Overy erweitert die deutsche Arbitration-Gruppe mit dem Schiedsrechtler Dr. Tino Schneider, der zum heutigen 1. Februar 2024 als Counsel zur Kanzlei stößt. Er verfügt über weitreichende…
News: 19 January 2024
Allen & Overy berät palero beim Erwerb der GTMB Metallteilfertigung und der GTB Bahntechnik
Allen & Overy hat den Private Equity-Investor palero beim Erwerb der GTMB Metallteilfertigung GmbH (GTMB) und GTB Bahntechnik GmbH (GTB) von der Mettec-Holding GmbH beraten.
Publications: 13 October 2023
Verbandsklagen auf Abhilfe sind seit 13. Oktober 2023 möglich
Die Abhilfeklage erlaubt es Verbraucherverbänden, Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmen gesammelt einzuklagen. Das Gesetz ist am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten.