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Corporate Governance und Compliance

Die Sorge um regel- und gesetzeskonformes Verhalten ("Compliance") betrifft mittlerweile sämtliche Funktionen und Bereiche eines Unternehmens.

Sowohl für das Unternehmen als juristische Person als auch für seine handelnden Organe besteht die Pflicht, für regel- und gesetzeskonformes Verhalten des Unternehmens zu sorgen. Die Art der hierfür einzusetzenden Mittel und ihr Umfang richtet sich vorrangig nach der Größe des Unternehmens, seiner Branche und seiner regionalen Geschäftstätigkeit. Zudem ist eine deutliche Verrechtlichung der Vorgaben für Compliance-Strukturen, -organisation und -aufgaben festzustellen. Ziel ist, Compliance umfassend und effizient im Rahmen eines nachhaltigen Risikomanagements sicherzustellen.

Unsere Expertise

Allen & Overy hat für eine strukturierte und effiziente Beratung nationaler und internationaler Unternehmen auf dem Gebiet der Compliance in Deutschland ein schlagkräftiges Team von Partnern und Anwälten für alle relevanten Rechtsgebiete  organisiert, das sich in das international stark ausgeprägte Netzwerk der Sozietät integriert. Das fachübergreifende Team kann zudem auf eine intensive Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen in den britischen und US-amerikanischen Büros bauen, etwa wenn es um den UK Bribery Act, um Verfahren oder Vorgaben der SEC oder um Fragen rund um den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) geht.

Das Team verfügt über breite Erfahrung in der Konzeptionierung und Implementierung von nationalen und grenzüberschreitenden Compliance-Programmen für multinationale Unternehmen einschließlich deren Dokumentation. Auf einschlägige Erfahrung können unsere Mandanten sowohl im Rahmen der Risikovorbeugung (Aufbau von Compliance-Abteilungen und -strukturen, Entwicklung eines Verhaltenskodex, Compliance-Schulungen, Internal Audits, Implementierung von Whistleblowing-Systemen bis hin zur Begleitung einer Auditierung der eingerichteten Compliance Funktion) als auch in der Risiko-Bewältigung (Begleitung von Dawnraids, Verteidigung in Ermittlungsverfahren, Internal Audits, Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Durchsetzung arbeitsrechtlicher Sanktionen) bauen. Besondere Schwerpunkte setzt das Team im Bereich der kartellrechtlichen, kapitalmarktrechtlichen, strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Compliance sowie auf die Beratung von Unternehmen und deren Organen im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche und aktienrechtliche Compliance.

Corporate Governance

Im Bereich Corporate Governance berät das Team  vor allem Konzerne, darunter DAX30- und andere börsennotierte Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf das Haftungspotential der Organe im Rahmen der Unternehmensführung und die wachsenden Anforderungen auf dem Gebiet der Corporate Social Responsibility (CSR). Einen besonderen Schwerpunkt nimmt die Beratung zu allen Fragen der Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern ein. Eine langjährige Erfahrung bei der juristischen Begleitung des Risikomanagements innerhalb von Unternehmensverbünden sowie bei der Beratung zu Organisations- und Berichtspflichten innerhalb von Konzernstrukturen und die Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Einberufung und Durchführung von Hauptversammlungen runden das Beraterprofil des Teams ab.

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